Informationen zum 24h-Lieferantenwechsel Strom
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Informationen zum 24h-Lieferantenwechsel im Strombereich:
Ab dem 6. Juni 2025 werden Lieferantenwechsel für den Strombereich werktags innerhalb von 24 Stunden abgewickelt. Dies hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit den neuen Vorgaben (BK6-22-024) festgelegt. Diese neuen Regelungen wirken sich auch auf die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen für Strom aus. Ziel ist es, Energiemarkt insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten und den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern. Für Verbraucher bedeutet das, schneller auf Preisschwankungen reagieren zu können und mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel zu genießen.
Schnellere Marktkommunikation – aber keine Änderung der Vertragsfristen!
Die neuen Regelungen betreffen vor allem die technischen Abläufe hinter den Kulissen – also bei den Energieanbietern. Sobald Kunden sich für einen neuen Energielieferanten entscheiden, müssen die beteiligten Marktpartner (Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber) ihre elektronischen Marktmeldungen innerhalb eines Werktages austauschen. Dadurch wird der Wechselprozess insgesamt beschleunigt. Die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin gültig. Somit bleiben Ihre vertraglichen Verpflichtungen unverändert.
Was bedeutet das für Sie?
Es gibt wichtige Änderungen bei Umzügen oder Einzügen: Bisher war es möglich, einen Vertrag sechs Wochen rückwirkend zu kündigen bzw. abzuschließen – das geht künftig nicht mehr!
Was müssen Sie tun?
• Beantragen bzw. kündigen Sie Ihren Energievertrag rechtzeitig vor Ihrem Umzug.
• Rückwirkende An- oder Abmeldung können nicht mehr angenommen werden! Dies ist nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich (min. 1 Werktag).
• Teilen Sie uns den Einzug- oder Auszugstermin rechtzeitig mit!
• Bei Fristversäumung können Sie weiterhin für die Energiekosten der alten Wohnung verantwortlich sein, selbst wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist!
Bitte teilen Sie uns unverzüglich bei jeder An- oder Abmeldung den Zählerstand zum Einzug- oder Auszugsdatum mit.
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Der 24h-Lieferantenwechsel gilt nur für den Strombereich. Der Bereich Erdgas soll nach aktuellem Stand von den neuen Regelungen unberührt bleiben.
Sollte der Endkunde weitere Energiearten wie Erdgas und/oder Wasser neben dem Strombereich beziehen, werden wir die Bearbeitung dennoch möglichst einheitlich handhaben, sodass alle Energiearten zum gleichen Zeitpunkt abgerechnet werden können.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_83_Zug_Mess/8353_Lieferantenwechsel/BK6_Lieferantenwechsel24h_node.html