Aufgrund gestiegener Energiepreise hatte die Bundesregierung ab Oktober 2022 die Umsatzsteuer auf Erdgas und Fernwärme temporär gesenkt.
Diese Hilfsmaßnahme sollte vorübergehend zur finanziellen Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern beitragen.
Zum 31.03.2024 endet die befristete Senkung auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % auf die Belieferung mit Erdgas und Fernwärme.
Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt ab dem 01.04.2024 wieder 19 %.
Die gesetzliche Änderung hat keine Auswirkung auf die Höhe Ihres Abschlages – dies haben wir vorausschauend bei der Berechnung der Abschläge für 2024 schon berücksichtigt.