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Herausforderungen im Verteilnetz

Wir als Netzbetreiber begrüßen den Ausbau von E-Mobilität und Wärmepumpen, doch die höhere Leistung und gleichzeitige Stromnutzung dieser Geräte stellen die Niederspannungsnetze zunehmend vor Herausforderungen.

Ziel des § 14a EnWG
Um den umgehenden Netzanschluss in der Niederspannung jederzeit sicherzustellen, wurde der § 14a EnWG eingeführt. Ab dem 1. Januar 2024 müssen neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Niederspannungsnetz, darunter Wärmepumpen, Kälteerzeuger, Elektro-Ladepunkte und Batteriespeicher ab 4,2 kW, gemäß § 14a gesteuert werden können. Ihr Haushaltsverbrauch ist wird von einer möglichen Steuerung nicht erfasst.

Vorteile für Verbraucher
Verbraucher mit steuerbaren Einrichtungen profitieren von reduzierten Netzentgelten. Sie haben aktuell die Wahl zwischen einer festen Pauschale oder einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises.

Was ist der § 14a und warum ist er für mich wichtig?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und private Ladeeinrichtungen für E-Autos haben höhere Leistungen als die meisten Haushaltsgeräte. Auch beziehen steuerbare Verbrauchseinrichtungen häufiger gleichzeitig Strom. Das Niederspannungsnetz ist in der Lage, einzelne neue Verbraucher aufzunehmen.
Auf einen schnellen und gleichzeitigen Hochlauf sind die Verteilnetze aktuell teilweise noch nicht ausgelegt. Die Netze müssen daher in einem hohen Tempo optimiert, digitalisiert und ausgebaut werden. Hieran arbeiten wir mit Hochdruck.
Wo der Netzausbau noch nicht stattgefunden hat, gibt es mit § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine Regelung, um auch in der Niederspannung einen möglichst schnellen Netzanschluss zu gewährleisten. Die Umsetzung dieses Gesetzestextes wurde durch die Bundesnetzagentur im November 2023 mit zahlreichen neuen Regelungen für Netzbetreiber und Kunden konkretisiert.
Dabei sollen neue Wärmepumpen, private Ladepunkte, Batteriespeichersysteme und Kälteerzeuger in Zeiten von Netzengpässen für eine Übergangszeit weniger Strom als maximal möglich beziehen können, um mehr Anlagen anschließen zu können.
Die Steuerung wird so ausgestaltet, dass Sie als einzelner Verbraucher möglichst wenig davon merken.

Welche Verbrauchertypen sind von der § 14a-Regelung betroffen?
Ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung müssen vom Netzbetreiber im Sinne der Aufrechterhaltung eines zuverlässigen Netzbetriebs bei Bedarf gemäß § 14a EnWG gesteuert werden können.
Ihr Haushaltsverbrauch ist nicht im § 14a enthalten und wird somit nicht gesteuert bzw. gedimmt.
Die Regelung umfasst folgende steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab einer installierten Leistung von 4,2 kW:

  • Wärmepumpen
  • Private Ladepunkte
  • Batteriespeichersysteme (betroffen ist nur der Leistungsbezug)
  • Kälteerzeuger

Zunächst sind nur neue Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 betroffen – bestehende § 14a-Anlagen müssen zunächst nicht steuerbar gemacht werden.
Der Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen an das Niederspannungsnetz muss angemeldet werden. Dies erfolgt über das digitale Netzanschlussportal.

Wo findet man weiterführende Informationen?

Link zu FAQ BNetzA:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/start.html

Link zu Pressestatement der BNetzA:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/20231127_14a.html?nn=659670

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