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Unlautere Telefonwerbung und Widerrufsrecht von Privatpersonen

Die Stadtwerke Hammelburg dürfen aus gegebenem Anlass darüber informieren, dass es zum Jahresende verstärkt dazu kommt, dass unseriöse Energielieferanten versuchen, im Rahmen von verbotener Telefonwerbung Letztverbraucher zu einem Wechsel des Energieversorgers zu bewegen. Dabei werden nicht selten für den Fall eines Versorgerwechsels Einsparungen von mehreren 100 Euro pro Jahr versprochen.

In Wahrheit verhält es sich aber häufig so, dass nach einem Versorgerwechsel aufgrund eines solchen Telefonats letztendlich sogar mehr für den eigenen Energieverbrauch zu bezahlen ist als beim aktuellen Energieversorger.

Deshalb raten die Stadtwerke Hammelburg in Übereinstimmung mit Verbraucherschutzverbänden dazu, bei solchen Werbeanrufen im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorgers sehr kritisch und vorsichtig zu sein: Zunächst sollten der Name des anrufenden Unternehmens und der anrufenden Person notiert werden, ebenso die Telefonnummer, von der aus der Telefonanruf erfolgt. Die eigene Zählernummer oder gar die eigene Bankverbindung sollten der anrufenden Person auf keinen Fall am Telefon mitgeteilt werden. Außerdem hat der Gesetzgeber mittlerweile geregelt, dass der wirksame Abschluss eines Strom- oder Gasversorgungsvertrages mit einer Privatperson nicht mehr mündlich am Telefon erfolgen kann, sondern der Textform bedarf.

Sollte es aufgrund eines solchen unlauteren Telefonanrufes trotzdem zu einem wirksamen Vertragsabschluss in Textform gekommen sein, haben Privatpersonen ein Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag des Erhalts einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Zudem steht das Kundencenter der Stadtwerke Hammelburg ihren Kunden, die einen solchen Werbeanruf erhalten haben, gerne für diesbezügliche Rückfragen zur Verfügung. Dabei kann z. B. geprüft werden, ob das telefonisch gemachte Angebot seriös ist und bei einem Versorgerwechsel tatsächlich ein am Telefon versprochener Einsparbetrag der Wahrheit entspricht.

 

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