Mit dem Strompreisbremsengesetz (StromPBG) und dem Erdgas-Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG) wurden Ende Dezember 2022 Maßnahmen festgelegt, die Verbraucher bei den hohen Energiepreisen entlasten sollen.
Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden werden wir die Weitergabe der staatlichen Unterstützung trotz aller Schwierigkeiten schnellstmöglich umsetzen.
Die Abwicklung dieser komplexen Aufgabe ist nur über ein angepasstes Abrechnungssystem möglich. Damit die Entlastungsbeträge korrekt umgesetzt werden können, müssen tiefgreifende Softwareänderungen vorgenommen werden.
Die IT-Dienstleister arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der Anforderungen. Nach aktuellen Stand der Software können wir Ihnen leider noch keinen neuen, um den Entlastungsbetrag reduzierten Abschlag berechnen.
Das Informationsschreiben mit Angabe des neuen Abschlages an Sie wird sich dadurch verzögern und die nächste Abschlagsrechnung im März für den Monat Februar kann noch nicht angepasst werden.
Wir sind zuversichtlich und gehen aber davon aus das der Abschlag für den Monat März mit der Rückrechnung Januar und Februar dann endgültig im April erfolgen kann.
Wir bitten deshalb um Geduld und Ihr Verständnis für die außerordentliche Situation.
Weiterhin gilt: -> Sie müssen nichts tun - wir kümmern uns um alles, die Entlastung kommt!
Besuchen Sie uns auf unserer Homepage und informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen. Gerne stehen Ihnen auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice zur Verfügung.