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Soforthilfe Gas - Antworten auf Ihre Fragen

Soforthilfe Gas - Antworten auf Ihre Fragen

Erdgaskunden zahlen für Dezember 2022 keinen Gasabschlag.

Berechnung der staatlichen Einmalzahlung:

  • Der Jahresverbrauch wird durch 12 geteilt. (Anzahl der Monate)
    = 1/12 des Jahresverbrauchs
  • Dieser wird mit dem Erdgaspreis des 1.Dezembers multipliziert.
  • Daraus ergibt sich die Höhe der Einmalzahlung.

Der Abschlag, der im Dezember fällig wird, enspricht nicht der Höhe der Soforthilfe.
Bei einer enstandenen Differenz sind Nachzahlungen oder Rückerstattungen möglich.

Was müssen Sie tun?

  • Sie müssen im Dezember keine Zahlung per Überweisung leisten.
  • Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Abschlag nicht eingezogen.
  • Sollten Sie den Abschlag bereits gezahlt haben, wird die Soforthilfe in der nächsten
    Jahresrechnung berücksichtigt.
  • Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, unterbrechen Sie diesen für den Monat Dezember.

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